AGB für Abonnements

Kletterfabrik Köln GmbH, Oskar Jäger Str. 173, 50825 Köln                                                   

Allgemeine Vertragsbedingungen für Abonnements, Stand 01.10.2023

(Es gelten die jeweils gültigen Vertragsbedingungen)

 

  1. Vertragslaufzeiten

Abonnements der Kletterfabrik Köln werden über 3, 6, oder 12 Monate geschlossen. Keine automatische Vertragsverlängerung!

  1. Kündigung

Aus wichtigem Grund haben Abonnierende das Recht, zum Ende eines jeden Monats zu kündigen, wenn die wichtigen Gründe im Kündigungsschreiben der Geschäftsleitung dargelegt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 4 Wochen zum Monatsende. Bei vorzeitiger Vertragskündigung werden die anteiligen Beiträge des Abos mit der kürzeren Laufzeit berechnet.

  1. Beiträge

Der monatliche Beitrag gilt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn die Abonnierende Person mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug steht, ist die Kletterfabrik Köln berechtigt, die noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge für die restliche Laufzeit sofort zahlbar zu stellen. Ebenso kann in diesem Fall der Vertrag von Seiten des Kletterfabrik Köln gekündigt werden.

  1. Rechte und Pflichten des Abonnenten

Der Abonnent/ die Abonnentin ist berechtigt, die vorhandenen Einrichtungen zu den jeweils im Aushang festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen. Der Vertrag ist nicht übertragbar. Das Klettern erfolgt auf eigenes Risiko. Für Sachschäden an Trainingsgeräten und Einrichtungen der Kletterfabrik Köln haftet die verursachende Person. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die Beiträge bis zum Vertragsende weiter entrichtet werden müssen. Die Abonnenten/Abonnentinnen sind verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes und der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Zahlungsweise

Der Beitrag wird gemäß getroffenen Vereinbarungen im Voraus per Lastschrift monatlich eingezogen. Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Gebühr von 2,50 Euro berechnet. Der Mitgliedsbeitrag ist auch bei völliger Nichtbeanspruchung des Leistungsangebots der Anlage fällig.

 

  1. Unterbrechungen

Bei einer Verhinderung, bedingt durch Krankheit oder berufliche Umstände von mehr als 4 Wochen tritt eine Verlängerung des Mitgliedsvertrages entsprechend der Verhinderung ein. Diese Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn das Mitglied durch ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung des Arbeitgebers innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Eintritt der Verhinderung nachweist, dass eine Benutzung der Kletterfabrik Köln in dieser Zeit nicht möglich war oder ist. Gründe aus Zeitmangel können nicht akzeptiert werden.

 

  1. Freistellung/Stilllegung

Jeder Abonnent/jede Abonnentin hat die Möglichkeit, den aktuellen Vertrag einmalig innerhalb der Laufzeit des Abos bis zu 4 Wochen ruhen zu lassen. Dafür wird eine Passivgebühr von € 5,- erhoben. Diese ist sofort bei Pausierung vor Ort fällig.

 

  1. Nutzungsausfall

Wird die Nutzung der Kletterfabrik Köln aus nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt) vorübergehend oder auf Dauer unmöglich, wird der/die Nutzende von der Beitragszahlung befreit. Weitergehende Ansprüche bestehen für das Mitglied nicht. Die Kletterfabrik Köln kann bis zu 24 Kalendertage pro Jahr geschlossen bleiben. Das Nutzungsrecht des Mitglieds verlängert sich gegebenenfalls um den Schließungszeitraum. An den gesetzlichen Feiertagen kann die Kletterfabrik Köln geschlossen bleiben.

 

  1. Haftungsausschluss

Eine Haftung der Kletterfabrik Köln und der Mitarbeitenden für Schäden, die die Kletterfabrik Köln nicht zu verantworten hat und die bei der Benutzung der Einrichtung für das Mitglied entstehen können, ist ausgeschlossen. Desgleichen wird für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld keine Haftung übernommen.

 

  1. Sonstiges

Die Kunden und Kundinnen erhalten eine nicht übertragebare, personenbezogene Mitgliedskarte, die bei der Nutzung der Kletterfabrik Köln GmbH vorzuzeigen ist. Die Karte bleibt Eigentum der Kletterfabrik Köln GmbH. Bei Verlust der Karte wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Dieser Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.